In der Vergangenheit wurden in der Bausubstanz zahlreiche Stoffe wie z. B. Asbest eingebracht, welche zwar viele positive Eigenschaften aufweisen, sich im Nachhinein für Mensch und Umwelt aber als hoch problematisch oder stark toxisch erwiesen haben.
Eine vernünftige und sachliche Vorgehensweise rund um Gebäudeschadstoffe ist von zentraler Bedeutung: Viele der üblichen Schadstoffe stellen, je nach Beschaffenheit und Verwendung, im üblichen Gebrauch keine wesentliche Gefährdung dar. Spätestens bei Eingriffen (Sanierung, Rückbau) müssen aber die Gefährdung für Mensch und Umwelt ermittelt sowie die korrekten Rückbaumethoden und Entsorgungswege festgelegt werden.
Unterlassene oder nicht fachmännisch ausgeführte Schadstoffuntersuchungen führen bei Sanierungen oft zu unkontollierter Schadstofffreisetzung, Gesundheitsgefährdung der Betroffenen, Baustopps und hohen Folgekosten.
Bei Verdacht auf Gebäudeschadstoffe - das betrifft in der Regel alle Gebäude mit Baujahr vor 1990 - sind vor Sanierungen oder Rückbauten diesbezüglich Abklärungen zu treffen. Die Untersuchung und die Ermittlung der Gefährdung sind obligatorisch, dabei steht sowohl die Bauherrschaft als auch der Arbeitgeber gesetzlich in der Pflicht zur Erfüllung.
Bei einem Gebäudescreening ermitteln wir bei einer Begehung des Objekts potentiell schadstoffhaltige Bauteile und beurteilen eine mögliche Gefährdung bei normaler Nutzung oder bei Eingriffen (Sanierung, Rückbau). In der Regel werden keine Materialproben entnommen.
Bei einem Gebäudecheck entnehmen wir im Objekt kleine Materialproben von potentiell schadstoffhaltigen Bauteilen und werten diese im Labor aus. Auf Grund der Resultate beurteilen wir eine mögliche Gefährdung bei normaler Nutzung oder bei Eingriffen (Sanierung, Rückbau).
In einem Schadstoffgutachten dokumentieren wir die Untersuchungsergebnisse fotografisch wie auch auf Plänen und geben Hinweise zu den erforderlichen Massnahmen und Sanierungsmethoden. Weiter eruieren wir die Möglichkeit nach erleichterten Massnahmen, welche oft zu einer wesentlichen Kostenreduktion beitragen (bei gewissen Materialien mit geringem Faserfreisetzungspotential gestattet die Suva ausdrücklich erleichterte Massnahmen). Wir instruieren Personen und Betriebe bezüglich notwendigen Massnahmen für die erleichterte Sanierung.
Arbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen in der Regel von spezialisierten Schadstoffsanierungs-Unternehmen mit Suva-Zertifizierung ausgeführt werden. In den meisten Fällen erfolgen die Arbeiten in speziellen Unterdruckzonen mit Zugangsschleusen, um eine Kontamination ausserhalb des Arbeitsbereichs zu verhindern. Vor Abbau der Sanierungszone ist eine Luftmessung zur Sanierungskontrolle gemäss Vorgaben VDI 3492 erforderlich. Wir übernehmen die Koordination der Sanierungsunternehmen, kontrollieren die korrekte Ausführung und führen die obligatorischen Luftmessungen aus.
Bei ungenügender Planung oder Zwischenfällen bei unsachgemässen Eingriffen an belasteten Materialien können Asbestfasern oder andere Schadstoffe unkontrolliert freigesetzt werden. In diesen Fällen muss eine weitere Kontamination verhindert werden: Durchgänge und Türen im Innern sind zu schliessen und keinesfalls dürfen die Stäube aufgewischt werden (Aufwirbeln); ebenfalls darf keinesfalls ein handelsüblicher Staub-/Industriesauger eingesetzt werden, da Asbestfasern die Filter praktisch ungehindert durchdringen. Bei Bedarf ermitteln wir das Ausmass der Kontamination und die erforderlichen Reinigungsmassnahmen.